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20.10.2025   Bezirk: Berlinweit

Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus


Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus stellte einen Antrag zum Verbot der Antifa-Bewegung und ihrer Symbole sowie zu ihrer strafrechtlichen Verfolgung als terroristische Vereinigung. Grundsätzlich sollten allen Organisationen, die ihre Tätigkeit als antifaschistisch beschreiben, öffentliche Förderungen versagt werden. Ferner sollten zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, die mit antifaschistischen Gruppierungen kooperieren, öffentliche Mittel entzogen werden. Teile des Antragstexts können so verstanden werden, dass antifaschistische Organisationen mit dem Islamischen Staat verglichen würden. Der Antrag nahm Bezug auf Entwicklungen in den USA, den Niederlanden und Ungarn. Dieser Antrag kann so verstanden werden, dass Vereine und alle Organisationen, die sich für Demokratieförderung und gegen Rechtsextremismus engagieren, pauschal als antidemokratisch und sogar den Terror fördernd delegitimiert und deren Arbeit erschwert werden soll.

Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin DS 19/2715
Begriffserklärungen: Alternative für Deutschland / AfD
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