22.09.2022
Bezirk: Neukölln
Das Jobcenter in Neukölln glaubt Klienten nicht aufgrund der Herkunft
Das Jobcenter fordert von einem Leistungsbeziehenden Schulbescheinigungen der Kinder, die den regulären Schulbesuch belegen, obwohl das nicht leistungsbegründend ist. Offensichtlich soll damit der tatsächliche Aufenthalt überprüft werden.
Quelle: Amaro Foro