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16.01.2018   Bezirk: Neukölln

Unrechtmäßige Ablehnung durch das Jobcenter Neukölln


Der Antrag auf aufstockende Leistungen nach SGB II eines Mannes rumänischer Herkunft wurde vom Jobcenter Neukölln abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass der Lohn des Mannes bar ausgezahlt worden ist. Dies wurde als Anhaltspunkt für ein Scheinarbeitsverhältnis gesehen, obwohl eine Barzahlung des Gehalts rechtens ist. Der pauschale Verdacht eines Scheinarbeitsverhältnisses ist nur vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich. Als Roma wahrgenommene Personen bzw. Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien werden immer wieder kriminelle Handlungen, geschäftliche Unzuverlässigkeit und das Erschleichen von Leistungen unterstellt.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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