Ableistische Anzeige in der U7
Am U-Bahnhof Bismarckstraße wurde angezeigt, dass „Rollstuhlfahrten“ die Ursache für Verspätungen seien. Diese Formulierung ist sachlich falsch und diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderung (ableistisch).
Rollstuhlnutzer*innen verursachen keine Verspätungen. Verzögerungen, die beim Einstieg von Menschen im Rollstuhl entstehen können, sind auf strukturelle Faktoren wie marode Infrastruktur, Personalmangel, veraltete Technik oder unzureichende Barrierefreiheit zurückzuführen.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist im Grundgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Ihre Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs als „Problem“ zu markieren, blendet die tatsächlichen strukturellen Ursachen aus und reproduziert ableistische Zuschreibungen.