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26.01.2024   Bezirk: Reinickendorf

Gefährdung von Asylsuchenden in Tegel


Mitarbeitende eines Teils der Unterkunft für Geflüchtete auf dem Gelände des ehemaligen Tegeler Flughafens durften bis ca. Mitte Februar in Notfällen nicht selbst Polizei, Feuerwehr oder Rettungswagen rufen. In einer internen Anweisung hieß es: „Wir rufen NIEMALS Rettungskräfte." Polizei und Feuerwehr durften nur von der „DRK-Leitung“, also der Leitung der gesamten Unterkunft, gerufen werden. Bei medizinischen Notfällen sollten Mitarbeitende die interne Erste-Hilfe-Abteilung anrufen, deren Anweisungen beachten und die Schichtleitung verständigen. Durch diese Regelungen wurden mehrere Ebenen zwischen Ersthelfende und Notrufzentralen geschaltet. Dadurch waren die Regeln geeignet, in medizinischen Notsituationen, bei Feuer oder Gewalttaten das Eintreffen von Polizei und Rettungskräften zu verzögern und so Gesundheit und Leben der Betroffenen zu gefährden. Die Regelung kann als strukturelle Benachteiligung gewertet werden.

Quelle: Meldung einer Einzelperson, interne Anweisungen
 
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