Transfeindliche Handreichung der Berliner Bäder-Betriebe
Mit Stand des 1. Januars 2025 veröffentlichten die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) eine interne Handreichung zum Umgang mit Badegästen im Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz auf ihrer Website. Das Gesetz regelt das Verfahren für trans- und intergeschlechtliche Menschen bei der Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags.
Die Handreichung war zunächst für alle Mitarbeitenden der 63 Standorte der BBB verpflichtend. Sie wurde im März 2025 nach einem Empfehlungsschreiben der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung nicht mehr verwendet .
In ihrem Schreiben unterschieden die BBB zwischen Frauen und trans Personen. Dies kann so verstanden werden, dass sie trans Frauen nicht als Frauen begreifen und ihnen nicht dieselben Rechte zugestehen würden. Darüber hinaus sah die Leitlinie vor, dass Menschen gemäß ihrer primären Geschlechtsmerkmale, also ihrer Genitalien, Umkleiden und Klos zugewiesen werden sollten. Dabei wären Menschen nach Augenschein den vermuteten Genitalien einem der beiden Geschlechter Mann und Frau zugewiesen worden, was zu diskriminierenden Falschbewertungen hätte führen können und auch intergeschlechtliche sowie nicht-binärgeschlechtliche Menschen ausschlösse.