Strukturelle Benachteiligung im Bezirk
In einer Postfiliale im Bezirk kam es zu einer strukturellen Benachteiligung durch eine mitarbeitende Person der Filiale. Einer Person aus einer Geflüchtetenunterkunft, die sich in einem Asylverfahren befand, wurde eine Leistung verweigert. Diese war notwendig für einen Antrag für das Jobcenter. Obwohl die betroffene Person Identitätsnachweise vorlegte, verlangte der/die Postmitarbeiter*in einen Reisepass, welcher in Asylverfahren oft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einbehalten wird. Die betroffene Person war mit einer unterstützenden Person aus der Einrichtung unterwegs, welche die Situation erklärte. Der/die Mitarbeiter*in der Postfiliale verweigerte sich dennoch. In einem späteren Telefonat der Unterstützer*in mit der Postzentrale stellte sich heraus, dass die vorgelegten Identitätsnachweise ausreichend gewesen wären. Die erforderliche Leistung wurde dann durch die Postzentrale erledigt. Ohne die unterstützende Person hätte sich die Situation für die betroffene Person nicht lösen können.