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15.11.2017   Bezirk: Neukölln

Jobcenter Neukölln fordert nicht existierende Unterlagen


Einer Frau rumänischer Herkunft werden die Leistungen nach SGB II aufgehoben. Dieses Vorgehen wird mit dem Fehlen einer rechtsgültigen Arbeitserlaubnis begründet. Die geforderte Arbeitserlaubnis existiert jedoch nicht, denn seit 2014 genießen rumänische Staatsbürger*innen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen somit keine Arbeitserlaubnis. Bei diesem Vorfall handelt es sich um eine systematische diskriminierende behördliche Praxis. Sie findet massenhaft gegen Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die als Roma wahrgenommen werden, statt.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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