Rassistische Benachteiligung im Jobgespräch
Ein Berliner Sozialunternehmen wertete in einem Vorstellungsgespräch für eine Stelle ohne erwartete besondere Sprachanforderungen in deutscher Sprache einen Bewerber ab, der seit mehreren Jahren in Deutschland lebte. Obwohl der Bewerber sich selbstständig in gutem Deutsch des B2-Sprachniveaus verständigen konnte, wurde er gefragt, warum sein Deutsch nicht völlig fehlerfrei sei. Schließlich fragten sie ihn, ob er eine*n Partner*in habe und warum in der Beziehung oder mit Freund*innen nicht mehr Deutsch gesprochen werde. Schließlich bot man ihm statt der Stelle ein unbezahltes Praktikum mit dennoch anspruchsvollen Aufgaben an. Darüber hinaus wurde er nach möglichen Sozialleistungen befragt und wie es um seine Bewerbung um eine deutsche Staatsbürgerschaft stehe. Die Fragen bezogen sich abwertend und ohne Bezug zur ausgeschriebenen Stelle auf das persönliche Leben und werteten den Bewerber in seiner Herkunft ab. Diese intimen Fragen in einem Vorstellungsgespräch können daher als rassistisch motiviert bewertet werden.