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18.07.2018   Bezirk: Neukölln

Antiziganistischer Verdacht im Jobcenter Neukölln


Einem Mann wurden bereits zum zweiten Mal die Leistungen des Jobcenters versagt. Wiederholt zweifelte das Jobcenter die Existenz eines Arbeitsverhältnisses an. Trotz mehrerer Belege über das Bestehen des angezweifelten Arbeitsverhältnisses wurden dem Mann die Leistungen des Jobcenters versagt. Die Nachforderung weiterer Belege zur Ausräumung der Verdachtsmomente erfolgte nicht. Die Entscheidung des Jobcenters wird vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich, in denen besonders Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien bzw. als Roma wahrgenommenen Personen häufig unterstellt wird, nur zur Erschleichung von Sozialleistungen nach Deutschland zu kommen.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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