18.07.2016
Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
(Teil-)Verweigerung von Leistungen im Job Center Tempelhof-Schöneberg
Einer Frau aus Rumänien, die die Leistungen nach SGB II gerichtlich durchgeklagt hat wird die Zahlung der Krankenversicherungskosten seitens des Job Centers verweigert, da diese nicht ausdrücklich in dem gerichtlichen Urteil erwähnt wurden. Hierbei handelt es sich um eine behördliche Schikane, da im Bezug von Leistungen nach SGB II auch die Krankenversicherungskosten enthalten sind.
Quelle: Amaro Foro e.V.