09.05.2018
Bezirk: Neukölln
Unrechtmäßiger Ausschluss durch das Jobcenter Neukölln
Ein unverheiratetes Paar aus Rumänien mit einem gemeinsamen Kind stellte einen Antrag auf Leistungen nach SGB II im Jobcenter Neukölln. Das Jobcenter erkannte jedoch nur eine Teilbedarfsgemeinschaft an. Die Frau wurde unrechtmäßig aus der Bedarfsgemeinschaft und somit vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Das Handeln des Jobcenters wird vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich. In diesen wird besonders Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien regelmäßig unterstellt, ausschließlich zur Erschleichung von Sozialleistungen nach Deutschland zu kommen. Als Roma wahrgenommenen Personen werden immer wieder behördliche Dienstleistungen unrechtmäßig verweigert.
Quelle: Amaro Foro e. V.