31.08.2017
Bezirk: Reinickendorf
Diskriminierung im Jobcenter Reinickendorf
Mitarbeiter_innen des Jobcenter Reinickendorf weigerten sich, den Antrag eines Mannes bulgarischer Herkunft auf Leistungen nach SGB II anzunehmen. Sie behaupteten, aufgrund der Tatsache, dass seine Beschäftigung (Minijob - 6 h. wöchentlich/ 230 Euro im Monat) als geringfügig angesehen wurde, „müsste der Antrag abgelehnt werden". Die Begründung der Sachbearbeiter_innen war jedoch falsch, da nach der Rechtsprechung des EuGH 5,5 Wochenstunden bei einem Entgelt von 175 Euro ausreichen, um einen Antrag auf aufstockende Leistungen zu stellen. Generell gilt außerdem, dass das Jobcenter die Annahme von Anträgen nicht verweigern darf. Es handelt sich hierbei um eine antiziganistisch motivierte Verweigerung von Leistungen.
Quelle: Amaro Foro