25.09.2019
Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf
Antiziganistische Diskriminierung durch das Jobcenter
Am 25. September 2019 verweigerte das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Annahme eines ALG II Antrags von einer rumänischen Person. Laut § 20 Abs. 3 SGB X ist die Bundesagentur für Arbeit zur Annahme aller Anträge gesetzlich verpflichtet. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit antiziganistischen Vorurteilen zu dieser unrechtmäßigen Praxis.
Quelle: Amaro Foro