Strukturelle antiziganistische Diskriminierung in Pankow
Ein Kind sollte nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium wechseln und musste dafür eine Eignungsprüfung ablegen. Es bestand den Test ohne Fehlerpunkte. Dennoch wurde das Kind nicht aufgenommen. Nachdem die Eltern Informationen über die Ablehnung eingeholt hatten, stellten sie fest, dass ihr Kind ganz unten auf der Liste stand und somit keine Berücksichtigung für einen Gymnasiumsplatz erhielt. Die Eltern schalteten einen Rechtsanwalt ein. Dabei wurde deutlich, dass auch Kinder ohne Gymnasialempfehlung vor ihrem Kind auf der Liste platziert waren. Daraufhin klagten die Eltern gegen das Schulamt Pankow. Das Schulamt zog daraufhin seine Entscheidung zurück, und das Kind erhielt schließlich einen Schulplatz. Die Anzeige wurde auf Druck des Schulamtes zurückgenommen.