LGBTIQ-feindliche Äußerungen in einer Bildungsmaßnahme
Im Rahmen einer Bildungsmaßnahme eines staatlich anerkannten Bildungsträgers kam es zu einem LGBTIQ-feindlichen Vorfall. Der Dozent verkündete im Rahmen des Unterrichts zur Anatomie des menschlichen Körpers, „dass Homosexualität ein Gendefekt“ sei. Eine teilnehmende Person der Bildungsmaßnahme suchte im Anschluss sowohl das Gespräch mit dem Träger als auch mit dem Dozenten. Die Leiterin des Trägers wies darauf hin, dass die gemachte Äußerung „im Kontext zu betrachten sei“ und wies auf den Wissensschatz des Dozenten bezüglich der Lehrinhalte hin. Im Gespräch mit dem Dozenten berief sich dieser auf die „Meinungsfreiheit“, legitimierte seine Haltung durch Evolutionstheorien und zeigte sich hinsichtlich der Diskriminierungsvorwürfe nicht einsichtig. In der Folge entschloss sich die teilnehmende Person, die Bildungsmaßnahme nicht weiter zu besuchen und zu kündigen. Kurz darauf erreichte die Person ein Ausschlussschreiben vom Bildungsträger, mit dem Hinweis, dass sie aufgrund von "Störungen" von der Maßnahme ausgeschlossen werde.