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04.09.2020   Bezirk: Spandau

Antimuslimische Diskriminierung verhindert Anstellung an Schule


Eine Erzieherin hatte während ihrer Ausbildung in einer Schule Praktika absolviert und dort deutlich gemacht, dass sie gerne an dieser Schule als päd. Assistentin tätig sein würde. Als der Schulleiter sie anrief und bat, sich beim Senat für diese Schule zu bewerben, da er dringenden Bedarf an Unterrichtshilfen habe, hatte sie ihre Ausbildung inzwischen abgeschlossen und bereits eine feste Stelle. Trotzdem bewarb sie sich. Der Schulleiter sagte ihr die Anstellung zu und teilte sie in die Dienstpläne ein. Die Erzieherin kündigte ihre feste Stelle. Dann erhielt sie mit Hinweis auf ihr Kopftuch und mit Verweis auf das Berliner Neutralilätsgesetz eine telefonische Absage.

Quelle: INSSAN e.V.
 
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