Queerfeindliche Persönlichkeitsrechtsverletzung
Der Journalist und Chefredakteur eines rechten Onlineportals veröffentlichte im Social-Media-Dienst X einen Beitrag. Sein Vorschaubild zeigte den Queerbeauftragten des Landes Berlin und dazu einen Text zu einem wegen Kinderpornografie verurteilten Mann. Erst beim Klick auf "mehr anzeigen" erfuhr man, dass der verurteilte Mann und der Queerbeauftragte zwei verschiedene Menschen sind. Dies konnte so wirken, dass es sich bei dem straftätigen Mann um den Queerbeauftragten gehandelt hätte, was falsch ist. Der Queerbeauftragte des Landes Berlin erwirkte drei Tage später vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, die dem Journalisten die Verbreitung des Postings untersagte. Das Landgericht nannte den Vorgang eine "schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung" des Queerbeauftragten. Der Journalist veränderte daraufhin den Einleitungstext leicht und beließ das Foto.