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16.11.2017   Bezirk: Treptow-Köpenick

Antiziganistische Vorurteile in Grundschulklasse


Eine Schülerin (bosnischer Herkunft) aus der 4. Klasse einer Willkommensklasse nahm an einer Klassenfahrt teil. Während der gesamten Fahrt fühlte sich das Mädchen von den Mitschüler_innen ausgeschlossen. Dementsprechend lief die Schülerin beim Ausflug in den Wald, alleine von der Gruppe isoliert und wurde anschließend im Wald zurückgelassen. Niemandem war aufgefallen, dass sie nicht mehr in der Gruppe war. Während der Essenszeiten musste sie alleine an einem separaten Tisch sitzen, da ihre Anwesenheit nicht erwünscht war. Eine Klassenkameradin schenkte ihr ein Spielzeug. Später am Tag wurde sie von einer anderen Klassenkameradin angegriffen, da sie dieses Spielzeug bereits vermisste und behauptete das Mädchen hätte es geklaut. Das Lehrpersonal reagierte weder auf diese Vorkommnisse, noch trugen sie dazu bei, dass das Kind in die Gruppe integriert wird. In diesem Fall wird das antiziganistische Vorurteil des Generalverdachtes des Betruges bemüht. Der Ausschluss aus der Klassengemeinschaft, der sogar vom Lehrpersonal mitgetragen wird, scheint auf diesem Hintergrund antiziganistisch motiviert.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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