27.09.2016
Bezirk: Pankow
Antiziganistischer Vorfall im Amt für Soziales Pankow
Im Amt für Soziales in Pankow wurde einer bdachlosen Familie aus Rumänien, die durch die Arbeitsaufnahme eines Elternteils einen eindeutigen Anspruch auf Leistungen nach SGB II hatte, die Unterbringung (Kostenübernahme und Platzzuweisung) durch das Sozialamt verweigert, mit der Begründung, dass die Ansprüche gegenüber das JC erst geklärt werden sollen.
Quelle: Amaro Foro e.V.