15.10.2021
Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
Schwerbehinderten-Ausweis und Attest wird nicht anerkannt
In einer Filiale einer Bank wurde einer schwerbehinderten Person, die ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vorlegte, der Zugang verweigert. Der zusätzlich vorgezeigte Schwerbehindertenausweis wurde nicht wahrgenommen. Er empfand die Abweisung als diskriminierend, weil für ihn dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben stark beeinträchtigt wurde.
Quelle: Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg