Antiziganistischer Behördenkontakt (2)
Am 15. Juli 2015 äußerte sich ein Mitarbeiter der Schulaufsicht im Rathaus Charlottenburg in antiziganistisch rassistischer Weise über eine Schülerin. Ein Sachbearbeiter behauptete, dass er die Frau und ihre Tochter noch nie gesehen hätte. Er fragte stattdessen, wieso das Mädchen nicht früher vorstellig wurde und teilte mit: „In Deutschland besteht Schulpflicht. Wieso hat sie mit zwölf nur zwei Schuljahre besucht?“ Sie, ihre Mutter und eine Sprachmittlerin erschienen jedoch im Juli zur Vorsprache, nachdem der Mutter im Januar bei der Schulaufsicht gesagt wurde, sie solle abwarten und bis März keine Antwort kam, die Schulaufsicht zwei mal schriftlich angefragt wurde und schließlich einen Anwalt eingeschaltet wurde. Die Nichtbearbeitung der Akte wurde gegen die Antragstellerin gerichtet um sie ethnisierend abzuwerten. Es knüpft an die antiziganistischen Stereotype der Unzuverlässigkeit und der Unfähigkeit zur konformen Lebensplanung an und grenzte rassistisch aus.