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25.07.2016   Bezirk: Mitte

Rassistische Diskriminierung im Jobcenter


Eine Frau aus Kroatien ohne Deutschkentnisse, die bei der Antragsstellung auf Leistungen nach SGB II auf Englisch vorgesprochen hat, wurde von dem Sachbearbeiter mit der folgenden Begründung zurückgewissen "Es ist verboten im Jobcenter auf Englisch zu reden. Kommen Sie zurück sobald Sie Deutsch gelernt haben".

Quelle: Meldung eines Betroffenen
 
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