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24.09.2021   Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf

Strukturelle Benachteiligung durch das LEA


Das Landesamt für Einwanderung (LEA) akzeptiert keine Online-Registierung für die Bearbeitung von Leistungsauszahlungen mehr. Personen ohne gültige Papiere werden vor Ort ohne Anhörung weggeschickt. Für die Verlängerung von Aufenthaltspapieren wird aber weiterhin die Online-Registierung benötigt. Dies bedeutet eine Sanktionierung der Antragssteller*innen ohne ihr eigenes Verschulden. Eine Antragsstellerin, die in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, hat somit keine Möglichkeit die Leistungsauszahlung zu beantragen.

Quelle: AnDi Antidiskriminierungs-App
 
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