24.09.2021
Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf
Strukturelle Benachteiligung durch das LEA
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) akzeptiert keine Online-Registierung für die Bearbeitung von Leistungsauszahlungen mehr. Personen ohne gültige Papiere werden vor Ort ohne Anhörung weggeschickt. Für die Verlängerung von Aufenthaltspapieren wird aber weiterhin die Online-Registierung benötigt. Dies bedeutet eine Sanktionierung der Antragssteller*innen ohne ihr eigenes Verschulden. Eine Antragsstellerin, die in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, hat somit keine Möglichkeit die Leistungsauszahlung zu beantragen.
Quelle: AnDi Antidiskriminierungs-App