Diskriminierung durch Sozialen Träger in Reinickendorfer
In einer Reinickendorfer Gemeinschaftsunterkunft kam es zu einer antiziganistisch motivierten Diskriminierung. Ein Teil einer aus Moldau stammenden Familie musste ohne Begründung aus der Unterkunft ausziehen, die von einem Sozialen Träger betrieben wird. Ein pflegebedürftiges Familienmitglied blieb zunächst ohne die pflegenden Angehörigen in der Gemeinschaftsunterkunft zurück und durfte ein paar Tage später zum Rest der Familie nachziehen. Die gesamte Familie war dann in einer Erstaufnahmeunterkunft untergebracht. Bemühungen, wieder in eine Gemeinschaftsunterkunft zu ziehen, blieben erfolglos. Die pflegebedürftige Person ist aufgrund der schlechten Gesundheit auf eine besondere Ernährung angewiesen. In der Erstaufnahme ist es jedoch verboten, selbst zu kochen. Die Behandlung durch den Sozialen Träger der Gemeinschaftsunterkunft kann daher auch als behindertenfeindlich eingestuft werden.