28.05.2021
Bezirk: Berlinweit
NS-Relativierung in Berliner Publikation
In der Berliner Zeitschrift „Das Grundeigentum" verglich der Herausgeber in einem Kommentar die Situation heutiger Grundbesitzer mit der von Juden zur Zeit des Nationalsozialismus: „Das Privateigentum war geschützt – aber nicht das der Juden. Auch in der Bundesrepublik scheint das Privateigentum geschützt – aber nicht jedermanns." Dies schrieb er anlässlich des Berliner Mietendeckels, einer CO2-Umlage und des Baulandmobilisierungsgesetzes im Jahr 2021. Dabei handelt es sich um eine Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus.
Quelle: Twitter 28.05.21, Bildblog 28.05.2021