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28.05.2021   Bezirk: Berlinweit

NS-Relativierung in Berliner Publikation


In der Berliner Zeitschrift „Das Grundeigentum" verglich der Herausgeber in einem Kommentar die Situation heutiger Grundbesitzer mit der von Juden zur Zeit des Nationalsozialismus: „Das Privateigentum war geschützt – aber nicht das der Juden. Auch in der Bundesrepublik scheint das Privateigentum geschützt – aber nicht jedermanns." Dies schrieb er anlässlich des Berliner Mietendeckels, einer CO2-Umlage und des Baulandmobilisierungsgesetzes im Jahr 2021. Dabei handelt es sich um eine Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus.

Quelle: Twitter 28.05.21, Bildblog 28.05.2021
 
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