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24.07.2019   Bezirk: Pankow

Diskriminierung bei sozialer Wohnhilfe in Pankow


In Folge des vorherigen Falls musste eine Familie (in Begleitung einer Sozialberaterin) wöchentlich bei der Sozialen Wohnhilfe vorsprechen um ihr Anliegen zu klären. Die Sachbearbeiterin verlangt zusätzliche Unterlagen, wie ein Arbeitszeitenkonto und Dokumentation der Einsatzorte, welche wöchentlich vorgelegt werden sollen. Zudem soll eine Anmeldung zur Sozialversicherung vorgelegt werden und weitere Unterlagen, die ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis nachweisen sollen. Desweiteren verlangt die Sachbearbeiterin die Erlaubnis, sich mit der Familienkasse in Verbindung setzen zu dürfen um dieser vom unrechtmäßigen Kindergeldbezug zu melden und setzt die Familie unter Druck. Die Unterbringung nach ASOG darf jedoch nicht verweigert werden.

Quelle: Amaro Foro e.V.
 
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