24.07.2018
Bezirk: Spandau
Ungerechtfertigte Ablehnung eines SGB-II-Antrages
Für die Bearbeitung eines Antrags auf aufstockende Leistungen nach SGB II wurde ein Arbeitnehmer rumänischer Herkunft aufgefordert, eine Erklärung zu dem Grund, warum er sich in Deutschland aufhält, abzugeben. Obwohl der Antragsteller Arbeitnehmer war und somit Anrecht auf ergänzende Leistungen hatte, wurde ihm vom Jobcenter Spandau Folgendes schriftlich mitgeteilt: "Da Sie weder über genug Einkommen noch über eine Wohnung verfügen, ist davon auszugehen, dass Sie sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten." Somit wurde seine Arbeitnehmerfreizügigkeit in Frage gestellt.
Quelle: Amaro Foro e.V.