23.09.2021
Bezirk: Pankow
Leistungsentzug im Jobcenter Pankow
Einer rumänischen Familie wird teilweise die Leistung für ihre Kinder vom Jobcenter Pankow entzogen. Die Begründung ist, dass die Antragstellung auf Kindergeld nicht nachgewiesen wurde. Laut §5 Abs. 3 Satz 1 SGB II bedarf der Nachweis über vorrangige Leistungen keine Mitwirkungspflicht und der Antrag kann von der Behörde selber gestellt werden.
Quelle: Amaro Foro e.V.