16.11.2020
Bezirk: Berlinweit
Behindertenfeindliche Diskriminierung am Arbeitsplatz
Ein Berliner Arbeitgeber teilte einem Mann mit, er solle in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Der Mann konnte 11 Jahre Berufserfahrung für die bezeichnete Stelle vorweisen. Das Datum entspricht nicht dem Datum des Vorfalls, sondern dem Datum der Meldung.
Quelle: Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin