Unrechtmäßiger Ausschluss beim Jobcenter TK
Bei einem Antrag auf Leistungen nach SGB II, der von einem unverheirateten Paar aus Rumänien mit einem gemeinsamen Kind gestellt wurde, wurde nur die Teilbedarfsgemeinschaft durch das Jobcenter Treptow-Köpenick anerkannt. Die Frau wurde dabei als Arbeitsuchende eingestuft und wurde vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine systematische Diskriminierung bei der Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach SGB II die von unverheirateten Paaren aus Rumänien und Bulgarien gestellt werden. Die Ungleichbehandlung besteht darin, dass die unverheirateten Antragssteller aus Rumänien und Bulgarien nicht als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, obwohl in einer ähnlichen Fallkonstellation Inländer zweifellos als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen werden würden. Die Frau, die wirtschaftlich nicht aktiv ist, wurde als Arbeitsuchende eingestuft, und ist als solche ohne jegliche sozialrechtlichen Ansprüche geblieben.