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01.04.2019   Bezirk: Treptow-Köpenick

Antiziganistisch motivierte Verweigerung der Antragsannahme im Jobcenter


Das Jobcenter verweigerte die Annahme eines ALG II Antrags von einer rumänischen Person, weil der Antrag nicht vollständig ist. Laut § 20 Abs. 3 SGB X ist die Bundesagentur für Arbeit zur Annahme aller Anträge gesetzlich verpflichtet. Das Datum des Vorfalls ist zum Schutz der Betroffenen anonymisiert.

Quelle: Amaro Foro
 
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