01.05.2019
Bezirk: Treptow-Köpenick
Antiziganistisch motivierte Verweigerung der Antragsannahme im Jobcenter
Das Jobcenter verweigerte die Annahme eines ALG II Antrags von einer rumänischen Person, weil der Antrag nicht vollständig ist. Laut § 20 Abs. 3 SGB X ist die Bundesagentur für Arbeit zur Annahme aller Anträge gesetzlich verpflichtet. Das Datum des Vorfalls ist zum Schutz der Betroffenen anonymisiert.
Quelle: Amaro Foro