15.05.2017
Bezirk: Pankow
Antragsannahme verweigert im Prenzlauer Berg
Im Ortsteil Prenzlauer Berg wurde am Jobcenter einer Familie aus Rumänien die Antragsannahme verweigert, trotz der Tatsache, dass alle Unterlagen vorbereitet waren. Gemäß SGB X, § 20 Abs. 3 darf die Antragsannahme von inkompletten Anträgen nicht verweigert werden, obwohl in diesem Fall alle Unterlagen vorlagen.
Quelle: Amaro Foro e.V.