15.02.2026
Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf
Behindertenfeindliche Benachteiligung in Charlottenburg
In einem Cafe in Charlottenburg wurde einer Person, die auf einen Assistenzhund angewiesen ist, der Zugang zum Geschäft mit dem Assistenzhund verweigert. Zwar wurden "hygenische Gründe" als Begründung vorgeschoben, da es sich bei dem Assistenzhund allerdings um ein für die Person notwendiges Hilfsmittel handelt, ist dies als behindertenfeindliche Benachteiligung einzuordnen.
Quelle: Beauftragte für Menschen mit Behinderung CW
Begriffserklärungen:
Behindertenfeindlichkeit