07.12.2024
Bezirk: Berlinweit
Antiziganistische Diskriminierung in einer Behörde
Es fand eine antiziganistische Diskriminerung im Bereich der Verweigerung von existenzsicherenden Leistungen statt. Die selektive und unverhältnismäßige Anforderung von Nachweisen stellt somit eine diskriminierende Praxis dar, die in das Muster antiziganistischen Rassismus fällt. Sie erschwert Roma-Familien den Zugang zu sozialen Leistungen und setzt sie unter Generalverdacht, anstatt eine faire und gleichberechtigte Antragsprüfung zu gewährleisten. Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.
Quelle: Amaro Foro-DOSTA