Benachteilugung beim Jobcenter Reinickendorf
Beim Jobcenter Reinickendorf wurde eine Person mit spanischer Staatsangehörigkeit strukturell benachteiligt. Die Person hatte mithilfe eines Mitarbeiters auf englisch die Antragspapiere ausgefüllt, da die Deutschkenntnisse hierfür nicht ausreichten. Die nächste Mitarbeiterin verweigerte aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse die weitere Bearbeitung, zerknüllte die bereits ausgefüllten Papiere und warf sie weg. Sie sagte, die Person solle mit einem Sprachmittler wiederkommen. Es wurde weder der Mitarbeiter mit Englischkenntnissen hinzugezogen noch wurde sich an eine telefonische Sprachmittlung gewannt. Es wurden der antragstellenden Person auch keine Hinweise auf Organisationen, die Sprachmittlungen anbieten, gegeben. Die Person verließ überfordert von der Situation das Jobcenter.
Auch wenn die Amtssprache deutsch ist, sind die Jobcenter speziell bei EU-Bürger*innen verflichtet nicht zu benachteiligen und Hilfestellungen anzubieten.