15.03.2023
Bezirk: Spandau
Anstellung wegen Kopftuch abgelehnt
In einem Vorgespräch über den Einsatz von Schulhelfer*innen und Lernförder*innen lehnte die Schulleitung muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, mit Hinweis auf das Neutralitätsgesetz ab. Diese pauschale Ablehnung entspricht aber nicht der aktuellen Auslegung des Neutralitätsgesetzes. Außerdem äußerte sie, sie habe ihr Kreuz abgelegt, dann sollen auch keine Kopftücher in der Schule sein.(Das Datum des Vorfalls wurde anonymisiert.)
Quelle: Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben GIZ gGmbH