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13.02.2018   Bezirk: Neukölln

Kontoeröffnung in Nordneukölln verweigert


Einer Frau rumänischer Herkunft wurde die Eröffnung eines Kontos verweigert. Die Bank begründete die Entscheidung damit, dass die Frau noch keine deutsche Meldeadresse besäße. Dieses Handeln ist nicht gesetzeskonform: Nach dem Zahlungskontogesetz besitzen auch Personen, die keine Meldeadresse voweisen können, das Anrecht auf ein Girokonto. Das Verhalten der Bank ist nur vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich, in denen als Roma wahrgenommenen Personen immer wieder kriminelle Handlungen, geschäftliche Unzuverlässigkeit und das Erschleichen von Leistungen unterstellt werden.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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