18.06.2020
Bezirk: Berlinweit
Behindertenfeindliche Diskriminierung am Arbeitsplatz
Eine Betriebsärztin der Bundeswehr stufte in der Einstellungsuntersuchung einen Mann als untauglich ein, weil er gehörlos war. Der Mann hatte das Bewerbungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. In der vorgesehenen Arbeitsstelle arbeiteten auch andere Menschen, die gehörlos waren. Die Personalverantwortliche bestätigte dem Mann, dass sie keine Einwände habe. Das Datum entspricht nicht dem Datum des Vorfalls, sondern dem Datum der Meldung.
Quelle: Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin