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24.04.2018   Bezirk: Tempelhof-Schöneberg

Verweigerung der Aushändigung einer schriftlichen Erklärung


Eine wohnungslose Frau rumänischer Herkunft, die einen Antrag auf Unterbringung nach ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ) gestellt hatte, wurde seitens der Sachbearbeiterin ohne eine schriftliche Erklärung in einer abweisenden Weise weggeschickt.   

Quelle: Amaro Foro e.V.
 
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