24.04.2018
Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
Verweigerung der Aushändigung einer schriftlichen Erklärung
Eine wohnungslose Frau rumänischer Herkunft, die einen Antrag auf Unterbringung nach ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ) gestellt hatte, wurde seitens der Sachbearbeiterin ohne eine schriftliche Erklärung in einer abweisenden Weise weggeschickt.
Quelle: Amaro Foro e.V.